Keine Gasprüfung für die HU bei Reisemobilen mehr nötig
Seit 01.01.2020 ist zum Bestehen der HU mit dem Reisemobil keine Gasprüfung mehr notwendig.
Trotzdem empfehlen wir uneingeschränkt weiterhin die Gasprüfung durchführen zu lassen. Dies ist unumgänglich um weiterhin die Sicherheit zu gewährleisten. Die Flüssiggasanlage der Heizung wird bei der Hauptuntersuchung des Reisemobils mit einbezogen. Dies bedeutet für Sie als Halter des Fahrzeuges: Sie bekommen nur eine gültige Plakette, wenn Ihre Flüssiggasanlage auch in Ordnung ist und keine unzulässigen oder mangelhaften Teile beinhaltet.
Aus diesem Grund ist es auch weiterhin notwendig die Gasprüfung vor der Hauptuntersuchung durchführen zu lassen.
Die Gasprüfung durchgeführt von Ihrem DVFG Sachverständigen erhalten Sie selbstverständlich auch bei uns.
Sicherheit geht vor - wir machen die Gasprüfung weiterhin.